Si qua loca ad sacrum dominium pertinentia cuiuslibet temeritas occupavit, secundum veteris census fidem in sua iura retrahantur:
von jacob.8889 am 10.12.2020
Sollte jemand unbedacht Besitz von Eigentum ergriffen haben, das zum heiligen Vermögen gehört, so soll es gemäß den Aufzeichnungen der vorherigen Registrierung in sein rechtmäßiges Eigentum zurückgeführt werden.
von lewin.909 am 26.10.2022
Wenn irgendwelche Orte, die zum heiligen Bereich gehören, durch die Vermessenheit irgendjemandes besetzt wurden, sollen sie gemäß dem Glauben der alten Vermessung in ihre rechtmäßigen Rechte zurückgeführt werden.