Quod si venalis procuratorum coniventia, ut id deinceps temptetur, admiserit, gravissimo eos iubemus supplicio subiacere.
von janick.971 am 28.03.2024
Sollten jedoch die bestechlichen Machenschaften der Prokuratoren es zulassen, dass dies künftig versucht wird, befehlen wir, dass sie der schwersten Strafe unterworfen werden.
von henriette.9919 am 01.10.2020
Wenn die bestechlichen Beamten dies durch ihre Mittäterschaft erneut geschehen lassen, befehlen wir, dass sie die härteste Strafe zu erwarten haben.