Si qua usquam loca ad sacrum dominium pertinentia cuiuslibet temeritas occupavit, secundum veteris census fidem in sua iura retrahentur.
von anny.e am 28.11.2019
Sollten irgendwo Orte, die zum heiligen Besitz gehören, durch die Vermessenheit irgendeiner Person in Besitz genommen worden sein, so werden sie gemäß der Aufzeichnung des alten Zensus in ihre ursprünglichen Rechte zurückgeführt.
von malia.8819 am 16.05.2021
Sollte jemand unrechtmäßig Besitz von Eigentum ergriffen haben, das zum heiligen Vermögen gehört, wird es gemäß den Aufzeichnungen der alten Volkszählung an seinen rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.