Gravissimae poenae subdendo officio, si cuiquam quolibet anni tempore ( dummodo nequaquam numerum trinae illationis excedat) solutionem facere gestienti negaverit susceptionis officium, vel si moram fecerit in chirographo securitatis edendo.
von elin.f am 02.11.2022
Das Amt unterliegt schwerwiegenden Strafen, wenn es die Annahme einer Zahlung von jemandem zu irgendeiner Jahreszeit verweigert (solange die Anzahl der Raten drei nicht übersteigt) oder wenn es die Ausstellung einer Quittung für jemanden, der eine Zahlung leisten möchte, verzögert.
von helena865 am 25.04.2024
Mit äußerst schwerer Strafe soll das Amt belegt werden, wenn es irgendeinem zu irgendeiner Zeit des Jahres (vorausgesetzt, es überschreitet nicht die Zahl von drei Zahlungen) einen Zahlungswilligen die Annahme verweigert oder wenn es eine Verzögerung bei der Ausstellung des Sicherheitsdokuments verursacht.