Si qui a prioribus colonis vel emphyteuticariis destitutum patrimonialem fundum a peraequatore vel censitore susceperint, perpetuo eundem atque inconcusso iure possideant, nec quisquam secundus petitor accedat.
von emmi.b am 24.02.2021
Wenn Personen von einem Steuerbewerter oder Landvermesser ein von früheren Kolonen oder Erbpächtern verlassenes Patrimonialgut erhalten haben, sollen sie dieses in ewigem und unerschütterlichem Recht besitzen, und kein zweiter Antragsteller soll sich nähern.
von pascal.922 am 01.09.2013
Wenn jemand ein staatseigenes Grundstück, das von früheren Pächtern oder Langzeitnutzern verlassen wurde, von einem Steuerbeamten oder Vermessungsbeamten übernimmt, soll er dauerhafte und unbestreitbare Eigentumsrechte daran haben, und kein nachfolgender Anspruchsteller darf einen Anspruch darauf erheben.