Ita tamen, ut ea, quae in nostra possessione positi praestiterint, et in posterum dissolvant.
von johanna.l am 24.03.2018
Und zwar dergestalt, dass die Dinge, die sie, in unseren Besitz gestellt, bereits vollbracht haben, auch künftig erfüllen werden.
von oliver.c am 20.07.2023
Sie müssen jedoch ihre Verpflichtungen auch in Zukunft erfüllen, so wie sie es unter unserer Autorität getan haben.