Ita tamen, ut permanente substantia parvulorum iudex tutorem vel curatorem, per quem differtur illatio, neglegentiae suae et deserti officii poenas exigat et damna deplorare compellat.
von tessa.n am 23.06.2013
Derart jedoch, wobei das Vermögen der Minderjährigen unversehrt bleibt, soll der Richter vom Vormund, durch den die Zahlung verzögert wird, Strafen für seine Fahrlässigkeit und vernachlässigte Pflicht erheben und ihn dazu zwingen, die Schäden zu beklagen.
von josephine.o am 01.09.2024
Dabei soll der Richter jedoch, unter Wahrung des Vermögens der Minderjährigen, denjenigen Vormund oder Betreuer, der die Zahlung verzögert hat, mit Strafen für die Vernachlässigung seiner Pflichten belegen und ihn zwingen, entstandene Verluste auszugleichen.