Tutorem vel curatorem pecuniae, quam in usus suos convertit, legitimas usuras praestare debere olim placuit.
von lucy.s am 29.05.2021
Es wurde schon vor langer Zeit festgelegt, dass ein Vormund oder Betreuer gesetzliche Zinsen auf Geld zahlen muss, das er für eigene Zwecke verwendet hat.
von melek.936 am 25.04.2023
Es wurde ehemals entschieden, dass ein Vormund oder Kurator, der Geld in eigene Verwendung umgewandelt hat, rechtmäßige Zinsen zu zahlen schuldet.