Si deposita pecunia is qui eam suscepit usus est, non dubium est etiam usuras debere praestare.
von anton.r am 16.08.2019
Wenn das Geld hinterlegt wurde und derjenige, der es erhalten hat, es verwendet hat, ist nicht zweifelhaft, dass er auch Zinsen zu entrichten schuldet.
von fynn.922 am 26.07.2018
Wenn jemand Geld, das bei ihm hinterlegt wurde, verwendet, muss er eindeutig auch Zinsen zahlen.