Etenim idcirco graviorem pensionem imponi ab ordinibus accipimus, ut animalia ex rebus privatis nostris a locorum pastibus arceantur:
von nino.955 am 17.09.2018
Wir verstehen, dass die Behörden eine höhere Gebühr speziell deshalb erheben, um unsere privaten Nutztiere vom Grasen auf lokalen Weiden abzuhalten.
von elian.978 am 04.01.2014
Tatsächlich verstehen wir, dass von den Behörden eine höhere Abgabe auferlegt wird, damit Tiere von unserem Privatbesitz von den Weideplätzen ferngehalten werden.