Si quis de cetero vetiti furoris audacia florentissimae urbis commoda voluerit mutilare aquam ad suum fundum ex aquaeductu publico derivando, sciat eundem fundum fiscalis tituli proscriptione signatum privatis rebus nostris adgregandum.
von lennardt.e am 19.11.2016
Sollte künftig jemand mit der Vermessenheit verbotenen Wahnsinns die Vorteile der blühendsten Stadt schmälern wollen, indem er Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung auf sein Grundstück ableitet, der soll wissen, dass besagtes Grundstück mit dem Vermerk des fiskalischen Titels unseren privaten Besitzungen hinzugefügt wird.
von carl.968 am 11.06.2021
Wer von nun an es wagt, die Ressourcen dieser blühenden Stadt zu schädigen, indem er Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung auf sein eigenes Grundstück ableitet, der soll wissen, dass sein Grundstück zur Beschlagnahmung vorgemerkt und dem Staatsvermögen hinzugefügt wird.