Emenso autem eo tempore actio denegabitur, exceptis minoribus qui fuerint indefensi, his etiam qui aberunt rei publicae causa:
von nickolas.d am 26.06.2015
Nach Ablauf dieser Zeit wird die Klage abgewiesen, ausgenommen Minderjährige, die unverteidigt geblieben sind, sowie diejenigen, die aus Gründen des Staatswohls abwesend waren:
von nika.t am 01.02.2022
Nach Ablauf dieser Frist wird die Rechtshandlung verwehrt, mit Ausnahme von Minderjährigen, die nicht vertreten waren, sowie denjenigen, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind: