Quod intra annum post codicum oblationem cui videbitur de iniusto onere conqueratur, iniquitatem peraequatoris accuset ac praestitam gratiam habita competitione convincat, ut, quod ei fuerat superfusum, ille cognoscat, quem debitae functioni fraus clandestina subtraxerat.
von arthur.923 am 15.03.2024
Wer es für angemessen hält, kann innerhalb eines Jahres nach Vorlegung der Register über eine ungerechtfertigte Belastung Beschwerde führen, den Steuerschätzer der Ungerechtigkeit beschuldigen und durch eine durchgeführte Untersuchung die gewährte Vergünstigung nachweisen, sodass derjenige, den eine heimliche Täuschung von der gebührenden Zahlung abgehalten hatte, erkennen möge, was für ihn zu viel gewesen ist.
von yan.t am 30.10.2013
Jeder kann innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Steuerdokumente eine Beschwerde über eine ungerechtfertigte Steuerlast einreichen. Er kann die Ungleichbehandlung des Steuerbescheids anfechten und durch eine Untersuchung nachweisen, dass eine Bevorzugung vorlag, sodass derjenige, der seine Steuerzahlung durch geheime Steuerhinterziehung umgangen hat, anerkennen muss, was anderen zu viel berechnet wurde.