Qui gravatos se a peraequatoribus conqueruntur et iniusto oneri impares esse proclamant, competitionis habeant facultatem, ut, quid remissum gratia, quid interceptum fuerit fraude, convincant et ex eo levamen accipiant, quod per deformia et criminosa commercia sibi impositum esse deplorant, ut aliis demeretur.
von stefanie959 am 26.09.2014
Personen, die sich von Steuerprüfern überlastet fühlen und behaupten, ihre ungerechte Steuerlast nicht tragen zu können, sollten das Recht haben, diese vor Gericht anzufechten. Auf diese Weise können sie nachweisen, welche Steuervergünstigungen aus Gefälligkeit gewährt und welche Gelder durch Betrug gestohlen wurden. Sie können dann Erleichterung von der Belastung erhalten, über die sie sich beschweren, die durch korrupte und kriminelle Praktiken zu Gunsten anderer auferlegt wurde.
von samira.w am 21.09.2020
Diejenigen, die sich darüber beschweren, von Steuerveranlagungsbeamten belastet zu werden, und verkünden, dass sie der ungerechten Last nicht gewachsen sind, sollen die Befugnis zur Anfechtung haben, damit sie nachweisen können, was durch Gunst erlassen und was durch Betrug abgefangen wurde, und aus diesem Umstand Erleichterung erhalten, was sie durch unredliche und kriminelle Machenschaften auferlegt beklagen, so dass es von anderen genommen werden kann.