Qui tamen ex eo tempore quae sunt statuta custodient, ex quo ad agendum habuerunt facultatem.
von julian917 am 18.10.2017
Wer dennoch von dieser Zeit an die Dinge bewahren wird, die beschlossen wurden, von denen sie die Fähigkeit zum Handeln hatten.
von alina.831 am 18.08.2020
Sie werden jedoch diese festgelegten Regeln ab dem Zeitpunkt einhalten, ab dem sie die Fähigkeit hatten, danach zu handeln.