Si peraequatore misso aliquis aut procuratorem suum retraxerit aut colonum per contumaciam retractationis fugaverit, ad eum censuum modum, quem vel eo vel procuratore illius absente peraequator apposuerit, nostrae sanctionis auctoritate tenebitur.
von miran847 am 27.01.2020
Wenn ein Steuerveranlagungsbeamter entsandt wurde und jemand entweder seinen Bevollmächtigten zurückgezogen oder einen Pächter durch die Hartnäckigkeit der Zurückziehung vertrieben hat, wird er kraft unserer Verfügung verpflichtet sein, die Steuerbemessungshöhe anzuerkennen, die der Steuerveranlagungsbeamte in Abwesenheit von ihm oder seinem Bevollmächtigten festgelegt hat.
von aleyna.8949 am 06.03.2014
Wenn nach Entsendung eines Steuerprüfers jemand entweder seinen Vertreter zurückzieht oder einen Pächter durch hartnäckige Weigerung vertreibt, wird er rechtlich verpflichtet sein, die Steuerveranlagung zu zahlen, die der Prüfer in seiner oder seines Vertreters Abwesenheit festlegt.