Ne quis ex rusticana plebe, quae extra muros posita capitationem suam detulit et annonam congruam praestat, ad ullum aliud obsequium devocetur neque a rationali nostro mularum fiscalium vel equorum ministerium subire cogatur.
von tea869 am 20.04.2015
Kein Mitglied der ländlichen Bevölkerung, das außerhalb der Stadtmauern lebt, seine Kopfsteuer zahlt und die erforderlichen Nahrungslieferungen erbringt, sollte zu irgendeinem anderen Dienst herangezogen werden, noch sollte unser Steuerbeamter sie zwingen, sich um Regierungsmaultiere oder -pferde zu kümmern.
von zeynep.863 am 12.11.2019
Es soll niemand aus der ländlichen Bevölkerung, der außerhalb der Mauern ansässig ist, eine Kopfsteuer entrichtet und die angemessene Getreideabgabe leistet, zu irgendeinem anderen Dienst abkommandiert noch von unserem Verwaltungsbeamten gezwungen werden, den Dienst mit fiskalischen Maultieren oder Pferden zu übernehmen.