Cum satis inhumanum est terram quae ab initio adscripticios habebat suis quodammodo membris defraudari et colonos in aliis terris demorantes dominos terrae maximis damnis adficere, censemus, quemadmodum in curialium condicione nemo ex temporali cursu liberatur, ita nec adscripticiae condicioni suppositus ex annalibus curriculis, quantacumque emanaverint, vel quacumque prolixa negotiatione aliquis sibi vindicet libertatem:
von eva.j am 07.03.2021
Da es äußerst unmenschlich ist, dass Land, das von Anfang an Hörige hatte, gleichsam seiner eigenen Glieder beraubt wird und Kolonen, die in anderen Ländern leben, den Grundherren größten Schaden zufügen, verordnen wir, dass, ebenso wie bei der Bedingung der Kurialen niemand durch zeitlichen Verlauf befreit wird, auch derjenige, der unter einer hörigen Bedingung steht, sich nicht die Freiheit für sich selbst durch jährliche Verläufe, wie viele auch immer ergangen sein mögen, oder durch irgendeine langwierige Transaktion anmaßen kann:
von omar.g am 22.04.2022
Da es äußerst ungerecht ist, einem Land seine von Anfang an dort gebundenen Bauern zu entziehen und Landwirte, die auf anderen Ländereien leben, den Grundbesitzern schweren finanziellen Schaden zufügen können, erklären wir hiermit: Ebenso wenig wie Stadtbeamte durch bloßen Zeitablauf von ihren Pflichten befreit werden können, können gebundene Bauern ihre Freiheit aufgrund vergangener Jahre oder längerer anderweitiger Beschäftigung beanspruchen: