Quotiens obruta vel submersa fluctibus navi examen adhibetur competentis iudicis, duorum vel trium nautarum quaestione habita ceteri ab huiusmodi nexu liberentur.
von maurice879 am 28.06.2023
Wenn ein Schiff in den Wellen sinkt oder untergeht und ein zuständiger Richter eine Untersuchung durchführt, sollten nach der Befragung von zwei oder drei Seeleuten die übrigen Besatzungsmitglieder von jeglicher weiteren Haftung freigestellt werden.
von janik.875 am 21.12.2020
Sooft ein Schiff von Wellen überwältigt oder versenkt wird und ein Untersuchungsverfahren durch einen zuständigen Richter durchgeführt wird, nach Befragung von zwei oder drei Seeleuten, sollen die übrigen von einer solchen Haftung befreit werden.