Ne diutius dubitetur, si quis ex adscripticia et servo vel adscripticio et ancilla fuisset editus, cuius status sit, vel quae peior fortuna sit, utrumne adscripticia an servilis, sancimus ea quidem, quae in anterioribus legibus cauta sunt pro tali progenie, quae ex mulieribus adscripticiis et viris liberis progenita sit, in suo statu relinqui, et sit adscripticia proles ex tali copulatione procreata.
von Ida am 19.02.2021
Es soll nicht länger bezweifelt werden: Wenn jemand von einer adscripticia-Frau und einem Sklaven oder von einem adscripticio-Mann und einer Sklavin geboren wurde, welchen Status er haben könnte oder welches Schicksal schlimmer wäre - ob adscripticia oder sklavisch - so verfügen wir, dass die in früheren Gesetzen festgelegten Bestimmungen für solche Nachkommen, die von adscripticia-Frauen und freien Männern erzeugt wurden, in ihrem bisherigen Stand verbleiben, und die aus einer solchen Verbindung geborene Nachkommenschaft soll adscripticia sein.
von hannes.961 am 25.08.2024
Um jegliche Zweifel über den Status von Kindern, die geboren werden von einer leibeigenen Frau und einem männlichen Sklaven oder von einem leibeigenen Mann und einer weiblichen Sklavin, zu klären und festzustellen, welcher Status weniger günstig ist - der eines Leibeigenen oder der eines Sklaven - erklären wir, dass die bestehenden Gesetze bezüglich der Kinder, die von leibeigenen Frauen und freien Männern geboren werden, weiterhin in Kraft bleiben, und dass Kinder aus solchen Verbindungen den Status von Leibeigenen haben sollen.