Numquam rationibus vel colligendis frugibus insistens agricola ad extraordinaria onera trahatur, cum providentiae sit opportuno tempore his necessitatibus satisfacere.
von yanick921 am 22.08.2017
Niemals soll der Landwirt, während er Rechnungen prüft oder Ernte sammelt, zu außergewöhnlichen Lasten gezwungen werden, da es klug ist, diesen Notwendigkeiten zur rechten Zeit zu genügen.
von louisa.f am 24.01.2014
Ein Landwirt, der mit Buchhaltung oder der Ernte beschäftigt ist, sollte niemals gezwungen werden, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, da es klug ist, solche Verpflichtungen zum geeigneten Zeitpunkt zu erfüllen.