Sed et si quis clam vel palam auctoritate confisus de isdem paragogiis vel fontibus aquam transduxerit vel clandestinis insidiis forte subripuerit, publicis aquaeductibus eam restituere compellatur.
von lejla.j am 10.12.2020
Wenn jemand Wasser aus diesen Wasserleitungen oder Quellen ablenkt oder entwendet, sei es heimlich oder öffentlich, selbst wenn er in offizieller Funktion oder mit hinterhältigen Mitteln handelt, muss er es der öffentlichen Wasserversorgung zurückgeben.
von bela917 am 03.05.2017
Sollte jemand, sei es heimlich oder öffentlich, gestützt auf eine Autorität, Wasser aus diesen Paragogien oder Quellen abgeleitet oder vielleicht durch geheime Machenschaften entwendet haben, so wird er gezwungen sein, es den öffentlichen Wasserkanälen zurückzugeben.