Nemo iudicum ex quamcumque civitate in aliud oppidum vel ex provinciae solo equos curules aurigas bestias histriones cives temptet traducere, ne, dum popularibus plausibus intemperanter serviunt, et publicarum rerum statum fatigent et festivitatem impediant in cunctis oppidis celebrandam:
von hasan933 am 01.06.2020
Kein Richter aus irgendeiner Stadt soll versuchen, Rennpferde, Wagenlenker, wilde Tiere, Künstler oder Bürger in eine andere Stadt oder aus einem Provinzgebiet zu verlegen, um zu verhindern, dass sie die öffentliche Ordnung stören und Feste, die in allen Städten gefeiert werden sollen, beeinträchtigen, während sie übermäßig öffentliche Anerkennung suchen:
von meryem.s am 27.07.2017
Es soll keiner der Richter aus irgendeiner Stadt versuchen, Rennpferde, Wagenlenker, Tiere, Schauspieler oder Bürger in eine andere Stadt oder aus dem Gebiet einer Provinz zu verlegen, damit sie nicht, während sie übermäßig dem Volksbeifall dienen, sowohl den Zustand der öffentlichen Angelegenheiten erschöpfen als auch die in allen Städten zu feiernde Festlichkeit behindern: