In aditu vero circi vel in theatri proscaeniis ut collocentur, non vetamus.
von alya.y am 03.12.2019
Fürwahr, dass sie am Eingang des Zirkus oder im Proszenium des Theaters platziert werden, das verbieten wir nicht.
von georg.b am 23.02.2016
Wir haben nichts dagegen, dass sie am Eingang der Arena oder im vorderen Bereich des Theaters platziert zu werden.