Non videtur abhorrere ratione sententia, qua praeses provinciae equos curules alere non personarum, sed patrimonii esse decrevit.
von marvin.8832 am 05.11.2018
Die Entscheidung erscheint vernünftig, in der der Provinzgouverneur festlegte, dass die Verantwortung für die Unterhaltung von Rennpferden dem Vermögen und nicht einzelnen Personen obliegt.
von henriette9961 am 03.04.2015
Die Meinung scheint nicht von der Vernunft abzuweichen, durch welche der Provinzstatthalter festlegte, dass die Haltung von Rennpferden nicht Sache von Personen, sondern des Vermögens sei.