Sane curator vester, si fraude servi constiterit effectum, ut interciperentur a curatore illatae a debitoribus quantitates, de peculio eius quod eo modo deest restituet.
von evelyne.u am 05.05.2021
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Ihr Verwalter durch Betrug eines Sklaven bewirkt hat, dass von Schuldnern eingezahlte Beträge vom Verwalter abgefangen wurden, so wird er aus dem Peculium des Sklaven den dadurch entstandenen Fehlbetrag erstatten.
von roman.s am 11.09.2016
Wenn nachgewiesen wird, dass Ihr Treuhänder Zahlungen von Schuldnern durch betrügerische Handlungen seines Sklaven abgefangen hat, wird er sicherlich den fehlenden Betrag aus dem persönlichen Vermögen des Sklaven zurückzahlen müssen.