Si successoris tui successor non idoneum loco suo magistratum denominavit, administrationis eius periculum ad personam tuam spectare nequaquam potest.
von joel.j am 07.07.2014
Wenn der Nachfolger Ihres Nachfolgers an seiner Stelle einen ungeeigneten Amtsträger ernannt hat, kann das Risiko seiner Verwaltung in keiner Weise Ihre Person betreffen.
von magdalena851 am 24.08.2021
Wenn der Nachfolger Ihres Nachfolgers einen ungeeigneten Beamten auf eine Position ernannt hat, können Sie für die Risiken seiner Amtsführung nicht verantwortlich gemacht werden.