Si res pupillares, quas horreo conditas habere aut etiam venumdare debuisti, in hospitio tuo, ut adseveras, vi ignis absumptae sunt, culpam seu segnitiam tuam non ad tuum damnum, sed ad pupilli tui spectare dispendium minus probabili ratione deposcis.
von diana.p am 25.11.2023
Wenn die Vermögenswerte Ihres Mündels, die Sie entweder in einem Lagerhaus hätten aufbewahren oder verkaufen sollen, wie Sie behaupten, in Ihrer Unterkunft durch Feuer zerstört wurden, vertreten Sie mit der Argumentation, die Folgen Ihrer Fahrlässigkeit und Untätigkeit von sich auf Ihr Mündel abzuwälzen, eine nicht nachvollziehbare Position.
von alina.q am 05.09.2016
Wenn die Pupillarischen Vermögenswerte, die du in einem Kornspeicher hätten aufbewahren oder sogar verkaufen solltest, wie du behauptest, in deiner Unterkunft durch Feuergewalt verzehrt wurden, forderst du mit wenig wahrscheinlicher Begründung eine Entschädigung für den Schaden, der nicht deinen Verlust, sondern die Ausgaben deines Pupillen betrifft.