Si post finitum administrationis officium collegae tui indemnitati praestandae idonei fuerunt posteaque, dum non conveniuntur, minus idonei effecti sunt, vitium alienae cessationis ad dispendium tuum pertinere iuris ratio non patitur.
von mustafa.979 am 25.07.2019
Wenn Ihre Kollegen nach Abschluss der Verwaltungstätigkeit in der Lage waren, Entschädigung zu leisten, und danach, während sie nicht verklagt wurden, weniger leistungsfähig geworden sind, erlaubt die Rechtsnorm nicht, dass der Verzug eines anderen zu Ihrem Schaden gereicht.
von magnus.902 am 14.02.2023
Wenn Ihre Kollegen nach Beendigung ihres Amtes in der Lage waren, Entschädigung zu zahlen, später aber zahlungsunfähig wurden, ohne dass jemand rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet hat, erlaubt das Gesetz nicht, dass Sie Verluste durch das säumige Verhalten anderer erleiden.