Libertum tuum et tutorem filii tui, si fraudulenter res eius administrare existimas, suspectum facere potes, modo si officium eius pubertate pupilli finitum non est.
von omar.925 am 10.03.2017
Deinen Freigelassenen und den Vormund deines Sohnes kannst du für verdächtig erklären, wenn du glaubst, dass er seine Angelegenheiten betrügerisch verwaltet, jedoch nur solange sein Amt nicht mit der Mündigkeit des Mündels beendet ist.
von filip.h am 22.07.2013
Du kannst gegen deinen Freigelassenen, der der Vormund deines Sohnes ist, Anklage erheben, wenn du glaubst, dass er die Angelegenheiten deines Sohnes unredlich verwaltet - jedoch nur, wenn seine Vormundschaft nicht durch das Erreichen der Pubertät des Sohnes beendet wurde.