Etenim nominati successoris dumtaxat quisque periculum suscipere compellitur nec ad nominatoris nominatorem manus iure porrigi possunt.
von christina.956 am 05.04.2017
Jeder ist nur für die Person verantwortlich, die er direkt als Rechtsnachfolger benannt hat, und die rechtliche Haftung kann nicht auf den Nominator des Nominators ausgedehnt werden.
von ada933 am 13.01.2021
Denn tatsächlich ist nur der direkt benannte Nachfolger verpflichtet, die Verantwortung zu übernehmen, und gegenüber dem Nominierenden des Nominierenden können rechtmäßig keine Ansprüche geltend gemacht werden.