Quicumque ex corporibus suariorum sive excipiendae necessitate litis adstrictus seu inferendae voluntate spontanea provocatus iudicium voluerit experiri, fori urbani auditorium praestoletur.
von joel862 am 13.01.2024
Wer immer aus den Körperschaften der Schweinehändler, sei es durch die Notwendigkeit, ein Rechtsverfahren anzunehmen, gebunden oder durch den spontanen Willen, es zu betreiben, herausgefordert, ein Urteil anstreben will, der möge die Anhörung des städtischen Forums abwarten.
von kira.z am 14.12.2019
Jedes Mitglied der Schweinehändlerzunft, das einen Gerichtsfall führen möchte, sei es zur Verteidigung gegen eine Klage oder aus eigenem Antrieb eine Klage einzureichen, muss seine Angelegenheit vor dem Stadtgericht verhandeln lassen.