Nulli sit liberum, nulli permissum, ut novum aliquid urbis incolae in urbe sustineant, sed in honorem aeternae urbis coproratis indulta suffragia valere praecipimus.
von caspar.8912 am 11.11.2020
Niemandem ist es erlaubt oder gestattet, Veränderungen in der Stadt vorzunehmen, jedoch verfügen wir, dass die Rechte der etablierten Organisationen zur Wahrung der ewigen Würde der Stadt weiterhin gültig bleiben.
von emmi.9865 am 21.02.2023
Es sei niemandem freigestellt, es sei niemandem gestattet, dass die Einwohner der Stadt irgendetwas Neues in der Stadt aufrechterhalten, sondern wir befehlen, dass die den Körperschaften gewährten Privilegien zur Ehre der ewigen Stadt gültig sein sollen.