Ornamenta enim regia intra aulam meam fieri a palatinis artificibus debent, non passim in privatis domibus vel officiis parari.
von lorenz.8942 am 15.04.2022
Königliche Verzierungen sollen innerhalb meines Hofes von Palasthandwerkern gefertigt werden, nicht wahllos in privaten Häusern oder Werkstätten zubereitet.
von jette939 am 03.04.2018
Königliche Dekorationen müssen in meinem Palast von den offiziellen Hofhandwerkern hergestellt werden, nicht willkürlich in privaten Häusern oder Werkstätten.