Cuncti haeretici procul dubio noverint omnia sibi loca adimenda esse, sive sub ecclesiarum nomine teneantur sive diaconica appellantur vel etiam decanica, sive in privatis domibus vel locis huiusmodi coetibus copiam praebere videantur:
von bennett.c am 19.05.2023
Alle Häretiker sollen unzweifelhaft wissen, dass sie den Besitz sämtlicher ihrer Räumlichkeiten verlieren werden, sei es Kirchen, Diakons-Häuser oder kirchliche Ämter, und unabhängig davon, ob sie Räume für solche Versammlungen in Privathäusern oder ähnlichen Orten anzubieten scheinen:
von fynn.j am 03.07.2017
Alle Ketzer sollen zweifellos wissen, dass ihnen alle Orte weggenommen werden müssen, sei es, dass sie unter dem Namen von Kirchen gehalten werden oder als diaconicae oder sogar decanicae bezeichnet werden, oder ob sie in Privathäusern oder Orten dieser Art Gelegenheit für solche Versammlungen zu bieten scheinen: