Sane si quis posthac aliquid contra vetitum huiusmodi sanctionis effecerit et offerenda clementiae meae ornamenta, quae usibus regiis deputata sunt, gemmis auroque decorata ausus fuerit praeparare, centum librarum auri condemnatione sciat se esse feriendum, capitali quoque subdendum esse supplicio:
von georg.913 am 11.06.2018
Wahrlich, sollte in Zukunft jemand dieses Gesetz verletzen und es wagen, mit Juwelen und Gold verzierte Schmuckstücke, die für königliche Geschenke an meine Hoheit bestimmt sind, zu erschaffen, der soll wissen, dass er mit einer Geldstrafe von hundert Pfund Gold belegt wird und zudem der Todesstrafe unterliegen wird:
von aria.x am 10.08.2015
Wahrlich, wenn jemand künftig etwas gegen das Verbot einer solchen Anordnung unternimmt und es wagt, Schmuckstücke, die für königliche Zwecke bestimmt sind und mit Edelsteinen und Gold verziert wurden, meiner Gnade darzubieten, der soll wissen, dass er mit einer Verurteilung zu hundert Pfund Gold belegt wird und zudem der Todesstrafe unterliegt: