Nulla macula vel crimine delatoris adspergitur is, qui, cum ab officialibus fundum seu domum fisci possidere contenderetur, non se sed alium eius rei possessorem esse monstravit.
von ayla.f am 26.01.2024
Niemand wird mit dem Makel oder Vorwurf eines Denunzianten belegt, der, wenn von Beamten behauptet wurde, dass sie staatliches Eigentum oder eine Liegenschaft besäßen, nachweisen konnte, dass ein anderer und nicht er selbst der tatsächliche Eigentümer war.
von teresa.m am 15.09.2013
Keine Makel oder Schuld eines Denunzianten haftet demjenigen an, der, als von Beamten behauptet wurde, er besitze ein Grundstück oder Haus des Fiskus, nicht sich selbst, sondern einen anderen als Besitzer dieses Gutes aufzeigte.