Monente officii sollicitudine, quin immo iussu procuratoris, ut causam ab alio delatam convenienti diligentia instrueres, non ipsum voluntarium delationis munus suscepisse te actorum lectio, quae precibus intexta sunt, manifeste declarat.
von fiete.g am 13.04.2014
Mit der Mahnung dienstlicher Pflicht, ja sogar auf Anweisung des Prokuristen, eine von einem anderen eingebrachte Angelegenheit mit angemessener Sorgfalt zu untersuchen, erklärt die Verlesung der Akten, die in die Eingaben verwoben sind, deutlich, dass Sie die freiwillige Aufgabe der Berichterstattung nicht übernommen haben.
von sam875 am 13.03.2016
Die Akten, die den Petitionen beigefügt sind, zeigen eindeutig, dass Sie die Rolle des Informanten nicht freiwillig übernommen haben, sondern die von einer anderen Partei eingebrachte Angelegenheit vielmehr aufgrund Ihres Pflichtgefühls und, noch wichtiger, auf Anweisung des Prokuristen mit angemessener Gründlichkeit untersucht haben.