His enim prohibetur tacite relinqui, qui palam relictum capere non possunt.
von nils.b am 27.09.2020
Denjenigen ist es untersagt, heimlich zurückgelassen zu werden, die nicht das nehmen können, was offen hinterlassen wurde.
von leonie.904 am 12.09.2020
Diejenigen, die öffentliche Vermächtnisse nicht rechtmäßig erhalten können, sind auch vom Erhalt geheimer Vermächtnisse ausgeschlossen.