Prohibitum est cuiuscumque bona, qui fisco locum fecisse existimabitur capi prius, quam a nobis forma fuerit data.
von lya.s am 12.01.2017
Es ist verboten, das Vermögen einer Person zu beschlagnahmen, die verdächtigt wird, der Staatskasse Geld schuldig zu sein, bevor von uns eine offizielle Anordnung erteilt wurde.
von andreas.j am 13.08.2018
Verboten ist die Beschlagnahmung von Gütern derjenigen, die als Begünstiger des Fiskus gelten, bevor uns eine entsprechende Verfügung erteilt wurde.