Si aliquid a susceptore vel tabulario fraudis admissum esse possessor deprehendat, nemo eorum semel in interversione convictus id rursus officium gerat, in quo ante decoxit, etsi rescriptum nostrum elicitum clandestina supplicatione tulerit.
von ksenia943 am 19.06.2013
Wenn ein Grundbesitzer entdeckt, dass ein Steuereintreiber oder Schriftführer Betrug begangen hat, ist jeder, der einer solchen Veruntreuung für schuldig befunden wird, dauerhaft von der Ausübung jenes Amtes ausgeschlossen, in dem er zuvor versagt hat, selbst wenn er eine kaiserliche Anordnung durch eine geheime Eingabe erwirkt hat.
von viktor.g am 25.04.2024
Sollte ein Besitzer Betrug durch einen Steuereintreiber oder Notar entdecken, soll keiner von ihnen, der einmal wegen Veruntreuung überführt wurde, jemals wieder das Amt ausüben, in dem er zuvor gescheitert ist, auch wenn er unser Reskript durch eine heimliche Bittschrift erwirkt hat.