Securitates semel publicatas et gestis lectas vini susceptoribus imputari et coeptam arcae discussionem volumus in apertum quaesita ratione deduci et omnes publicas securitates quae gestis tenentur a susceptoribus accepto ferri.
von malou.i am 16.08.2024
Wertpapiere, die einmal veröffentlicht und in den Akten gelesen wurden, sollen Weinsammlern gutgeschrieben und die begonnene Kassenpüfung soll durch gesuchte Rechenschaft offengelegt werden, sowie alle öffentlichen Wertpapiere, die in den Akten von Sammlern gehalten werden, zur Kenntnis genommen werden.
von bela941 am 19.03.2014
Wir wollen, dass die veröffentlichten und protokollierten Belege den Weinsammlern gutgeschrieben werden, und wir wollen, dass die laufende Finanzprüfung offen mit ordnungsgemäßer Buchführung durchgeführt wird, und alle öffentlichen Belege, die in den Akten geführt werden, sollen von den Sammlern anerkannt werden.