Susceptores praesentibus defensoribus et modum iugationis possessorum et species singulas vel earum numerum quantitatemque perscribant.
von thomas.859 am 04.03.2016
Die Steuereinnehmer sollen in Anwesenheit von Kommunalbeamten sowohl den Umfang der Grundbesitzersteuerbemessung als auch die einzelnen Posten mit ihrer Anzahl und Menge aufzeichnen.
von natalie.l am 23.11.2015
Die Empfänger sollen, in Anwesenheit der Verteidiger, sowohl das Maß der Besteuerung der Besitzer als auch die einzelnen Arten sowie deren Anzahl und Menge aufzeichnen.