Nemo possessorum ad instruendas mansiones vel conferendas species longius delegetur, sed omnis itineris ac necessitatis habita ratione delegentur.
von clemens.o am 28.06.2024
Kein Grundbesitzer soll zur Einrichtung von Raststationen oder zur Bereitstellung von Vorräten zu weit entsandt werden; stattdessen sollen alle Aufgaben unter Berücksichtigung der Reisedistanz und praktischen Bedürfnisse zugewiesen werden.
von lucia.9961 am 07.11.2023
Es soll niemand der Besitzer weiter abgeordnet werden zur Errichtung von Unterkünften oder zur Beschaffung von Vorräten, sondern alle sollen abgeordnet werden unter Berücksichtigung der Reise und der Notwendigkeit.