Ita ut, si quis susceptorum conditorum modiorum sexagintorumque vel ponderum normam putaverit excedendam, poenam se sciat competentem esse subiturum.
von carina929 am 05.06.2016
Daher soll jeder, der die festgelegte Grenze von sechzig Maßen oder Gewichten im Lager zu überschreiten gedenkt, wissen, dass er mit einer angemessenen Strafe rechnen muss.
von lene8874 am 02.11.2016
Derart, dass, wenn jemand die Norm der übernommenen festgelegten Maße von sechzig und der Gewichte für überschreitbar hält, er wisse, dass er einer angemessenen Strafe entgegensehen wird.