Sane si honorariis advocatorum erat ea quantitas destinata, restitui illud vobis, qui haec praestaturi estis, non iniuria postulatis.
von lillie.n am 01.02.2024
Wenn dieser Betrag für die Anwaltshonorare vorgesehen war, sind Sie vollkommen berechtigt zu verlangen, dass er Ihnen zurückgegeben wird, da Sie diejenigen sein werden, die diese Zahlungen leisten.
von jonte.846 am 30.04.2016
Wenn jene Summe fürwahr für die Gebühren der Anwälte bestimmt war, so fordert ihr nicht zu Unrecht deren Rückerstattung, die ihr diese Leistungen erbringen werdet.