Si ii, qui cum patre ad protostasiae munus vocati sunt, etiam nunc in patria potestate constituti sunt, ab huiusmodi necessitatibus liberentur, cum ex eadem familia ac domo duos ad ista obsequia destinari periniquum videatur.
von linnea.r am 18.06.2015
Wenn diejenigen, die zusammen mit dem Vater zum Dienst der Protostasie berufen wurden, auch jetzt noch in väterlicher Gewalt stehen, mögen sie von solchen Pflichten befreit werden, da es sehr ungerecht erscheint, zwei Personen aus derselben Familie und Hausgemeinschaft zu diesen Diensten abzuordnen.
von Nael am 22.02.2014
Wenn diejenigen, die zusammen mit ihrem Vater zu einem öffentlichen Amt berufen wurden, noch der väterlichen Rechtsgewalt unterliegen, sollten sie von derartigen Verpflichtungen befreit werden, da es als äußerst unbillig erscheint, zwei Personen aus derselben Familie und demselben Haushalt für solche Dienste heranzuziehen.