Sordidorum vero munerum talis exceptio sit, ut patrimoniis dignitatum superius digestarum nec conficiendi pollinis cura mandetur aut panis excoctio aut obsequium pistrini, nec paraveredorum huiusmodi viris aut parangariarum praebitio mandetur, exceptis his, quibus ex more raeticus limes includitur, vel expeditionis illyricae pro necessitate vel tempore utilitas adiuvatur.
von nicole8829 am 01.09.2022
Von den niedrigen Dienstpflichten soll folgende Ausnahme gelten: Personen höheren Ranges, die oben erwähnt wurden, sollen nicht verpflichtet sein, Mehl zu mahlen, Brot zu backen oder Mühldienste zu leisten, noch sollen sie zur Bereitstellung zusätzlicher Pferde oder Transportleistungen gezwungen werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Personen, die innerhalb der Raetischen Grenzregion leben, noch wenn solche Dienste zur Unterstützung des illyrischen Militärfeldzugs benötigt werden, wie es die Notwendigkeit oder Umstände erfordern.
von carla.823 am 04.02.2023
Es soll eine solche Ausnahme von gemeinen Dienstpflichten bestehen, dass den Patrimonien der zuvor aufgelisteten Würdenträger weder die Aufgabe der Mehlbereitung noch das Brotbacken oder der Mühlendienst zugewiesen werden, noch sollen solchen Männern die Bereitstellung zusätzlicher Postpferde oder Transportdienste auferlegt werden, ausgenommen jene Gebiete, die nach Brauch vom Rätischen Limes umschlossen werden oder in denen die Nützlichkeit des Illyrischen Feldzuges gemäß Notwendigkeit oder Zeit unterstützt wird.