Eos, qui cum honore comitum nomine magistrorum memoriae praefuerint vel epistulis vel libellis, item eos, qui ibidem peragendis signandisque responsis nostrae mansuetudini obsecundant, omnium civilium munerum fieri iubemus exsortes.
von mailo949 am 07.07.2023
Wir ordnen hiermit an, dass sowohl die Schriftführer, die als Grafen mit der Führung von Schriftwechsel und Petitionen betraut waren, als auch diejenigen, die uns dabei bei der Vorbereitung und Unterzeichnung unserer offiziellen Antworten unterstützen, von allen bürgerlichen Verpflichtungen befreit sein sollen.
von estelle.926 am 09.04.2016
Diejenigen, die mit der Würde der Grafen unter dem Titel der Gedächtnismeister entweder Briefe oder Eingaben bearbeitet haben, sowie diejenigen, die an selbiger Stelle unserer Milde bei der Ausführung und Unterzeichnung von Antworten assistieren, befehlen wir von allen bürgerlichen Pflichten befreit zu werden.