Placet nullum omnino iudicem de cetero provincialibus inferendum aliquid indicere, ut ea tantum sedulo cunctorum studio pensitentur, quae canonis instituti forma complectitur vel nostra clementia decernit inferenda vel delegatione sollemniter sanciente vel epistulis praecedentibus.
von jara939 am 15.11.2014
Kein Richter darf den Provinzbewohnern irgendwelche zusätzlichen Zahlungen auferlegen. Nur die folgenden Zahlungen sollen sorgfältig von allen erhoben werden: diejenigen, die im regulären Steuertarif festgelegt sind, diejenigen, die von unserer kaiserlichen Autorität angeordnet werden, diejenigen, die durch Delegation förmlich festgelegt wurden, oder diejenigen, die zuvor schriftlich mitgeteilt wurden.
von victoria944 am 31.12.2022
Es gefällt Uns, dass kein Richter den Provinzbewohnern künftig irgendetwas zusätzlich auferlegen soll, sodass nur jene Dinge mit dem Eifer aller sorgfältig entrichtet werden, welche die Form des festgelegten Kanons umfasst oder unsere Gnade anzuordnen geruht, sei es durch feierliche Delegation oder durch vorausgehende Schreiben zu erheben.